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SWK 12, 20. April 2015, Seite 612

Nachträglicher Wegfall der Gebührenbefreiung nach § 53 Abs 3 WFG 1984

Justizverwaltung prüft Gebührenbefreiung der Eintragung eines Pfandrechts zur Besicherung eines Wohnbauförderungsdarlehens

Karl-Werner Fellner

Für das Vorliegen der für die Gebührenbefreiung erforderlichen Tatbestandselemente kommt es an sich auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruchs an. Eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Gebührenbefreiung, insbesondere der Einhaltung der Nutzflächengrenze, kann häufig erst im Zuge einer Revision und damit erhebliche Zeit nach dem für die Gebührenbefreiung ursprünglich maßgeblichen Zeitpunkt stattfinden. Fallen innerhalb von fünf Jahren nach diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung weg, so tritt nach § 53 Abs 4 Satz 2 WFG 1984 die Gebührenpflicht nachträglich ein.

1. Bedeutung der Nutzfläche einer Wohnstätte

1.1. Grunderwerbsteuer

Die Nutzfläche einer Wohnstätte ist bei verschiedenen abgabenrechtlichen Begünstigungen seit vielen Jahrzehnten von wesentlicher Bedeutung. So enthielt das Grunderwerbsteuergesetz 1955 in seinem § 4 besondere Ausnahmen von der Besteuerung, wobei insbesondere die Ausnahmeregelungen beim Arbeiterwohnstättenbau (§ 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955) große Probleme in der Vollziehung mit sich brachten. Der VwGH vertrat die Auffassung, dass es sich bei § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 in Wahrheit um eine auf der Grundlage der rechtsstaatlichen Kompetenzverteilung unvollziehbare Norm handelte, da sie der inhaltl...

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