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SWK 26, 10. September 2014, Seite 1132

Europaweite Vernetzung der Insolvenzregister

Seit Anfang Juli 2014 können die Insolvenzregister Deutschlands, Estlands, der Niederlande, Rumäniens, Sloweniens, der Tschechischen Republik und Österreichs abgefragt werden. Möglich macht das eine weitere Anwendung des E-Justice-Portals der EU. Die Vernetzung der europäischen Insolvenzregister erleichtert die Suche nach insolventen natürlichen und juristischen Personen in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten insbesondere für Unternehmer, Gläubiger und Investoren ganz erheblich. Die Informationen stehen kostenfrei und ohne weitere Voraussetzungen in der Sprache des Anfragers zur Verfügung. Fachbegriffe der jeweiligen nationalen Insolvenzordnungen werden erklärt. Zum Verbund der Insolvenzregister auf dem europäischen Justizportal unter: https://e-justice.europa.eu /content_interconnected_insolvency_registers_search-246-de.do.

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