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SWK 26, 10. September 2014, Seite 1132

FMA-Verordnung zu Hypo-Verbindlichkeiten

Das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG (HaaSanG, BGBl. I Nr. 51/2014), in Kraft getreten am , verpflichtet die FMA, mit Verordnung jene Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria Bank International AG zu bezeichnen, die gemäß § 3 HaaSanG erlöschen bzw. gemäß § 4 Abs. 1 HaaSanG gestundet werden. Die Sanierungsmaßnahmen des HaaSanG sind mit Kundmachung der FMA-Verordnung in BGBl. II Nr. 195/2014, ausgegeben am , wirksam geworden.

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