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Taggelder als Werbungskosten bei Reisen mit und ohne Nächtigung
Taggelder sind auch bei Reisen ohne Nächtigung als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Steuerpflichtigen nach der Sachlage nicht zugemutet werden kann, den Verpflegungsmehraufwand durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder Mitnahme von Lebensmitteln derart abzufangen, dass kein Mehraufwand entsteht ( RV/3100333/2013, Revision [mangels höchstgerichtlicher Judikatur zur Frage, ob einem Steuerpflichtigen bei Reisen ohne Nächtigung ein Taggeld zusteht, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, einen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden] zulässig).