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Praxisfragen zu Selbstanzeigen für Umsatzsteuerdelikte
Schadensgutmachung, Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige
Nachfolgend wird auf Praxisfragen im Zusammenhang mit Selbstanzeigen bei Umsatzsteuerverkürzungen eingegangen, insbesondere auf Spezialitäten bei der Schadensgutmachung und auf die Sonderregelung des § 29 Abs. 7 FinStrG für Umsatzsteuerjahreserklärungen als Selbstanzeigen. Diesbezüglich unterlaufen in der Praxis immer wieder Fehler.
1. Selbstanzeige als komplexe strafrechtliche Materie
Die Erstattung von Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG hat in der täglichen Praxis einen großen Stellenwert eingenommen. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass es sich dabei um eine komplexe strafrechtliche Materie handelt. Aufgrund mittlerweile regelmäßiger Änderungen der Selbstanzeigebestimmung nimmt deren Komplexität kontinuierlich zu, und Ausgestaltungs- bzw. Beratungsfehler in diesem Zusammenhang können schadenersatzpflichtig machen.
Diese Bestimmung ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung als Ausnahmebestimmung eng zu interpretieren, und deren strafbefreiende Wirkung wird rein an den objektiven Kriterien des § 29 FinStrG gemessen, die schlussendlich von den Gerichten auszulegen sind. Die Irrtumsregel (§ 9 FinStrG) ist daher dabei nicht anwendbar. Ob z. B. die Schadensgutmachung verschuldet oder unverschuldet unterblieb, die Rechtzeitigkeit der Se...