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SWK 26, 10. September 2014, Seite 1139

Ungelöste Fragen zu den Formalerfordernissen der Optionsausübung

Wie frei ist der Steuerpflichtige bei Ausübung seines Wahlrechts? Ein bisschen Option?

Lukas Andreaus

Vereinfacht gesagt hatten Körperschaften für die Veranlagungsjahre 2004 oder 2006 unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht, ausländische Beteiligungen steuerneutral aufzuwerten. Diesen steuerfreien step-up erkaufte sich die optierende Mutter-Körperschaft mit einer ab dann steuerwirksamen statt steuerneutralen ungewissen zukünftigen Wertentwicklung. Die Wirkung der Option zeigt sich oft erst Jahre später bei einem Verkauf oder Teilwertabschreibung dieser Beteiligung.

1. Option zur Steuerpflicht

Hält eine inländische Körperschaft (GmbH, AG) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mindestens ein Jahr im Ausmaß von mindestens 10 %, bleiben Wertänderungen dieser Anteile außer Ansatz (Standardfall internationale Schachtelbeteiligung; § 10 Abs. 3 KStG i. d. g. F.). Teilwertabschreibung und Veräußerungsverluste aus diesen Anteilen sind auf Ebene des Gesellschafters im Regelfall ebenso steuerunwirksam wie Aufwertungserträge und Veräußerungsgewinne.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 hat der Gesetzgeber eine Option zur Steuerwirksamkeit einer internationalen Schachtelbeteiligung eingeführt. Danach kann der Steuerpflichtige bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr der Anschaffung einer interna...

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