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SWK 12, 20. April 2014, Seite 613

Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Sollbesteuerung

Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

Gerhard Gaedke und Edith Huber-Wurzinger

Mit Urteil vom , V R 31/12, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Unternehmer nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren.

1. Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

Im Rahmen der Sollbesteuerung muss ein Unternehmer seine Leistungen bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer zu diesem Zeitpunkt die ihm zustehende Vergütung – bestehend aus Entgelt und Steuerbetrag – bereits vereinnahmt hat oder überhaupt vereinnahmen konnte. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt nur dann, wenn der Unternehmer seinen Entgeltsanspruch nicht durchsetzen kann, da seine Forderung nachweislich (teilweise) uneinbringlich geworden ist.

2. Sachverhalt

Der Streitfall betraf einen Bauunternehmer, für dessen Leistungen Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren bestanden. Die Kunden waren vertraglich bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem Sicherungseinbehalt (Haftrücklass) von 5 % bis 10 % der Vergütung berechtigt. Der Kläger hätte den Einbehalt nur durch Bankbürgschaft abwenden können, war aber nicht in der Lage, entsprechende Bürgschaften beizubringen. Das Finanzamt und das Finanz...

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