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SWK 12, 20. April 2014, Seite 624

Gemischt genutzte Gebäude: Vorsteuerausschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mit Erkenntnis von , 2009/15/0100 – nach Einholung einer Vorabentscheidung im Sinne des Art. 367 AEUV –, zu Recht erkannt, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 (Vorsteuerausschluss) auf Wohngebäude anwendbar ist und nicht den Regelungen der 6. MwSt-RL widerspricht. – (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/15/0157)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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