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SWK 12, 20. April 2014, Seite 622

Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Oberösterreich gesetzwidrig

Die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Oberösterreich ist laut VfGH gesetzwidrig. Mehrere Bezirksgerichte hatten beim VfGH Anträge gegen die sog. Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012 (BGBl. II Nr. 205/2012) der Bundesregierung eingebracht. Der VfGH hat entschieden, dass die Bezirksgerichte im Recht sind. Tatsächlich gibt es durch die verfügte Zusammenlegung von Bezirksgerichten aus verschiedenen politischen Bezirken die monierten unzulässigen Überschneidungen. Das bedeutet, dass der Sprengel eines (neuen zusammengelegten) Bezirksgerichts jetzt nicht mehr mit dem Sprengel des politischen Bezirks übereinstimmt. Dies ist jedoch aufgrund des noch immer geltenden Übergangsgesetzes 1920, das sich im Verfassungsrang befindet, verboten. Der VfGH hat die entsprechenden Passagen in der Bezirksgerichte-Verordnung daher aufgehoben und eine Reparaturfrist bis zum festgelegt ( V 4/2014 u. a.).

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