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SWK 12, 20. April 2014, Seite 590

Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli

Die Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Etappen ist zentraler Inhalt eines Gesetzesentwurfs, der kürzlich dem Nationalrat zugeleitet wurde (RV 87 BlgNR 25. GP). Demnach soll die Beihilfe, die seit dem Jahr 2008 nicht mehr angehoben wurde, bereits ab Juli 2014 um rund 4 % erhöht werden, 2016 und 2018 um je 1,9 %. Überproportional angehoben wird der Behindertenzuschlag zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt, und zwar um 8,4 %. Das Schulstartgeld (100 Euro pro Jahr für 6- bis 15-Jährige) sowie der Mehrkindzuschlag (20 Euro monatlich ab dem dritten Kind) bleiben erhalten.

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