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SWK 12, 20. April 2014, Seite 612

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Entstehen des Besteuerungsrechts nach errichtender Umwandlung

UmS 211/12/14: Die inländische operative ABCD-GmbH wird zum nach § 5 Abs. 1 UmwG i. V. m. Art. II UmgrStG errichtend in die ABCD-OG umgewandelt. Die vier an der GmbH zu je 25 % beteiligten Gesellschafter, nämlich die im Inland ansässige natürliche Person A, die in Deutschland ansässige natürliche Person B, die im Inland ansässige C-GmbH und die in Deutschland ansässige D-GmbH, werden Mitunternehmer. Die Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der ABCD-GmbH-Beteiligungen betragen zum je 15.000, der Verkehrswert beträgt je 25.000. Alle vier veräußern zum ihre OG-Anteile, Buchwert je 30.000, Veräußerungspreis je 50.000. Sind alle Mitunternehmer mit ihrem Veräußerungsgewinn steuerpflichtig?

Antwort: Ja.

Bis zur Umwandlung ist die ABCD-GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. A und die C-GmbH sind ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig, B und die D-GmbH sind bis zur Umwandlung aufgrund des DBA Deutschland mit der Beteiligungsveräußerung nicht steuerpflichtig, danach als nunmehrige Mitunternehmer beschränkt steuerpflichtig.

  • A hat den Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG i. d. R. mit dem Tarifsteuersatz zu versteuern, die bis zur Umwandlung bestehende zweifache Veräußerungsgew...

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