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Rückgezahlte Pflichtbeiträge
Werden von der Sozialversicherung der Bauern Pflichtbeiträge zurückbezahlt, weil der Nebenerwerbslandwirt aufgrund seiner nichtselbständigen Bezüge die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat, stellen die von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern rückgezahlten Pflichtbeiträge Einkünfte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 dar. – (§ 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/13/0189)