Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflichtveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen
Nur ein Verkehrsabsetzbetrag oder doch zwei Verkehrsabsetzbeträge?
Laut Statistik Austria gab es in Österreich im Jahr 2011 4.159.328 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 5.685.788 Beschäftigungsverhältnissen. Dies bedeutet, dass ein nicht unwesentlicher Teil der nichtselbständig Tätigen im Kalenderjahr 2011 in zwei oder auch mehreren Beschäftigungsverhältnissen stand. Teilweise wurden zwei oder mehrere nichtselbständige Tätigkeiten auch gleichzeitig ausgeübt. Aufgrund der einkommensteuerlichen Bestimmungen unterliegt diese Personengruppe der sog. Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG. Das bedeutet, dass, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, ausbezahlt wurden, der Steuerpflichtige zu veranlagen ist.
1. Grundlegendes
In solchen Fällen von zwei oder mehr gleichzeitigen Dienstverhältnissen fallen Fahrten von der Wohnung zu den jeweiligen Arbeitsstätten an. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige vormittags beim Arbeitgeber A tätig ist, zurück zur Wohnung fährt und nachmittags zum Arbeitgeber B und am Abend zurückkehrt.
In der Folge soll anhand eines Fallbeispiels untersucht werden, ob die Berücksichtigung solcher Fahrtaufwendungen du...