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BMF veröffentlicht gemeinsamen Wartungserlass der EStR, KStR und VereinsR
Mit Erlass vom , BMF-010200/0012-VI/6/2013, hat das BMF einen gemeinsamen Wartungserlass der EStR, KStR und VereinsR veröffentlicht. In den EStR wurden Aussagen zur Immobilienertragsteuer (Adaptierungen bei Beispielen, Herstellungskosten i. S. d. § 124b Z 211 EStG) adaptiert; in den KStR wurden Anpassungen an das AIMFG sowie Richtigstellungen vorgenommen; in den VereinsR wurden Aussagen zu sachverhaltsbezogenen Anfragen sowie zu Aufwendungen einer begünstigten Körperschaft i. Z. m. unentgeltlichen Arbeitsleistungen von Mitgliedern (bei geselligen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen) modifiziert, die Anhebung des Freibetrags für begünstigte Zwecke auf 10.000 Euro wurde verankert, eine präzisere Abgrenzung zwischen kleinen und großen Vereinsfesten sowie einige Klarstellungen wurden vorgenommen. Volltext des gemeinsamen Wartungserlasses in der Findok.