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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 261

Beilage zur Einkommensteuererklärung für Vermietung und Verpachtung E 1b für 2012

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V1

Die Beilage E 1b zur Einkommensteuererklärung ist für die Überschussrechnung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) zwecks einer automatischen Risikoanalyse (Prüfungsauswahl) auszufüllen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind. Anzugeben ist weiters, ob die Einnahmen und Ausgaben nach dem Nettoprinzip (also Einnahmen ohne Umsatzsteuer und Ausgaben ohne Vorsteuer) oder nach dem Bruttoprinzip (also einschließlich der Umsatzsteuer und Vorsteuer) angesetzt werden. Besteht die Einkunftsquelle aus einem einzigen Grundstück (z. B. Eigentumswohnung, Mietwohngrundstück), sind das Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ), Postleitzahl und Lageadresse anzuführen. Werden mehrere Grundstücke im Rahmen einer einzigen Einkunftsquelle vermietet (z. B. Vermietung mehrerer Wohnungen im selben Gebäude an einen Mieter), genügt die Angabe eines einzigen Grundstückes. Führen Sie bitte in diesem Fall in den Folgejahren bei unveränderten Verhältnissen immer dasselbe Grundstück an.

V2

Entlastung von der Doppelbesteuerung

Die Verordnung BGBl. II Nr. 2002/474 sieht im Fall des Fehlens eines Doppelbesteuerungsabkomme...

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