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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 149

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

  • Bilanzierung oder

  • Überschussrechnung oder

  • Pauschalierung.

Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2012 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den unternehmensrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

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