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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 269

Die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2012

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Wenn Sie im Jahr 2012 „Arbeitnehmer“ waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere“ Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale“ Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite 223 ff.) abzugeben. Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen“ Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung, Formular L 1, in Betracht.

Das Formular für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2012 kann dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist eine Anmeldung zu FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at). Mit der Anmeldung erhalten sie eine Zugangskennung (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN), mit der Sie auch Ihre persönlichen Daten ändern, Ihr Steuerkonto abfragen und elektronisch Rückzahlungsanträge stellen können. Die Bescheidübermittlung kann nach Zustimmung des Steuerpflichtigen auch elektronisch erfolgen.

Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien 2002. Sie sind in Lindeonline zu finden.

Die Lohnsteuerric...

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