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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 263

Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft E 1c für 2012

Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gibt es eine eigene Beilage E 1c (nicht im Heft abgedruckt). Diese Beilage ist nur von Einzelunternehmern mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu verwenden. Bei der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung, die vom Einheitswert (nicht über 100.000 €) ausgeht, sind die tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nicht von Bedeutung. Außerordentliche Einnahmen sind allerdings gesondert zu erfassen (siehe Punkte 10 bis 12 des Erklärungsformulars); bestimmte Ausgaben (z. B. bezahlte Pachtzinse, die Land- und Forstwirtschaft betreffende Schuldzinsen, Ausgedingelasten, bezahlte Sozialversicherungsbeiträge sowie außergewöhnliche Ernteschäden und Viehverluste) sind gesondert als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei einer Vollpauschalierung ist der maßgebliche Einheitswert einzutragen. Der maßgebliche Einheitswert ergibt sich aus Eigenbesitz plus Zupachtungen minus Verpachtungen. Bei den Zupachtungen ist der Hektarsatz des Pächters, bei den Verpachtungen der Hektarsatz des Verpächters maßgebend. Die zugepachteten und verpachteten Flächen (ha) sind daher mit dem eigenen Hektarsatz des jeweiligen ...

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