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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 182

Seite 1 der Einkommensteuererklärung

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Angaben zur Person

Außer dem Familiennamen und Vornamen wird auch die Versicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) verlangt. Durch die Versicherungsnummer ist die Person des Steuerpflichtigen eindeutig definiert. Es gibt wenige österreichische Steuerpflichtige, die keine Versicherungsnummer haben. Solche Steuerpflichtigen haben hier anstelle der Versicherungsnummer ihr Geburtsdatum anzugeben.

Die Versicherungsnummer enthält bekanntlich in den letzten sechs Stellen das Geburtsdatum. Das Alter spielt z. B. eine Rolle bei der Anerkennung von Beiträgen zu Versicherungsverträgen (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG).

Die Angaben über Familienstand und Datum der Änderung des Familienstandes können für die Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages sowie für den Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung von Bedeutung sein.

Als Adresse ist die Wohnadresse (nicht die Betriebsadresse) anzugeben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung anzugeben, in der Sie sich überwiegend aufhalten.

Die Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, ermöglicht dem Finanzamt formlose Rückfragen.

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