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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 960

Verfahren: Sicherstellungsauftrag

Der Sicherstellungsauftrag ist § 233 Abs. 1 BAO Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. – (§ 233 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

( 2012/16/0031)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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