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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 938

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Upstream-Einbringung und steuerliche Wirkung des Gesellschafterzuschusses

UmS 191/20/21/12: Die GmbH-A ist Alleingesellschafterin der GmbH-B, die wiederum Alleingesellschafterin der GmbH-C ist. Alle Gesellschaften sind im Inland ansässig. Die GmbH-B bringt zum ihre Beteiligung an der GmbH-C (Buchwert 35.000, Verkehrswert 100.000) in ihre Muttergesellschaft GmbH-A als Sachzuwendung unter Anwendung des Art. III UmgrStG ohne Gewährung einer Gegenleistung ein. Die GmbH-A gleicht den bei der GmbH-B eintretenden Vermögensnachteil durch einen entsprechenden Gesellschafterzuschuss aus. Kann aus der Zusammensicht der vorgenommenen Einbringung und dem Gesellschafterzuschuss ein steuerpflichtiger Veräußerungstatbestand abgeleitet werden?

Antwort: Nein. Die gegenständliche Upstream-Einbringung ist gesellschaftsrechtlich nicht geregelt, sie begründet allerdings den Tatbestand einer verbotenen Einlagenrückgewähr (§ 82 Abs. 1 GmbHG). Nach herrschender Lehre ist der Vorgang nichtig, wenn nicht vor Wirksamkeit der Einbringung Maßnahmen zur Vermeidung der Nichtigkeit getroffen werden. Nach der einschlägigen OGH-Judikatur (z. B. ; , 6Ob 6/99x) bieten sich drei – auch kombinierbare – Möglichkeiten a...

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