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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 956

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Aktiengesellschaften – Arbeitsrecht – Arzneimittelrecht – gewerblicher Rechtsschutz – Rechnungslegungsrecht – Unternehmensrecht – Wettbewerbsrecht

Peter Johannes Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Aktiengesellschaften

Prospekthaftung: Der OGH hat bereits entschieden, dass Prospekthaftungsansprüche gegenüber den aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung Vorrang haben (). Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften behandeln S. 957den Aktionär wie einen Drittgläubiger. Die Ansprüche sind daher nicht auf das ausschüttbare Vermögen zu beschränken. Es besteht trotz verschiedener Kritiken kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen ( 6 Ob 28/12d).

Ad-hoc-Publizität: Das Börsegesetz sieht bei Verletzung der Publizitätspflicht (Ad- hoc-Publizität) und bei „Marktmanipulation“ zwar nur verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen für die Vorstandsmitglieder vor, die betreffenden Bestimmungen sind aber nach ganz überwiegender Auffassung schadenersatzrechtliche Schutzgesetze. Die für die Erfüllung der Publizitätspflicht verantwortliche Gesellschaft wird daher schadenersatzpflichtig, wenn ihre Organe pflichtwidrig und schuldhaft die erforderlichen Mitteilungen unterlassen ...

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