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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 960

Gebühren: Vergleich

Ein Vergleich bereinigt ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis. Dagegen ist der – unentgeltliche Erlass – einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld nach § 1381 ABGB kein Vergleich. – (§ 33 TP 20 Abs. 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/16/0122)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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