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Persönlichkeitsbildung als Werbungskosten
VwGH anerkennt Aufwendungen einer Sozialpädagogin
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2009/15/0197, zu Recht erkannt, dass auch persönlichkeitsbildende Maßnahmen Werbungskosten darstellen können. Natürlich sind die Maßstäbe für die Absetzbarkeit in diesem Bereich eng zu setzen, und die Zulässigkeit ist streng zu prüfen. Aber – und das ist wohl die Kernbotschaft – es ist möglich.
1. Der Sachverhalt und das erstinstanzliche Verfahren
Eine in einem Kindergarten der Caritas tätige Sozialpädagogin hat die Aufgabe, „Problemkinder“ zu beaufsichtigen und zu erziehen. Die Pädagogin machte in zwei Veranlagungsjahren Fortbildungskosten geltend, die laut Abgabenbehörde dem Abzugsverbot gem. § 20 EStG unterliegen. Die Steuerpflichtige mache Kosten geltend, die Honorare, absolvierte Sitzungen und Seminare mit dem Inhalt theoretischer und praktischer Arbeit in Körpererfahrung, Haltungs-, Ausdrucks-, Gefühls- und Bewusstseinsschulung, Selbsterkenntnis und Charakterbildung zum Inhalt hatten. Das Finanzamt lehnte die Abzugsfähigkeit mit der Begründung ab, dass das vermittelte Wissen derartig vielfältige Anwendungsmöglichkeiten biete und es sich hier um keine berufsspezifischen Inhalte handle. Die persönlichkeitsbildenden Punkte könnten auch im privaten Bereich z...