zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 823

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Arbeitsrecht – einstweilige Verfügungen – gewerblicher Rechtsschutz – Insolvenzrecht

Johannes Gruber Peter und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Arbeitsrecht

Ausbildungskosten: Der Arbeitnehmer kann zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden. Es ist dazu eine schriftliche Vereinbarung notwendig, die sich auf eine bestimmte Ausbildung bezieht und vor dieser Ausbildung abgeschlossen werden muss. Aus der Vereinbarung muss sich konkret ergeben, wie hoch die zu ersetzenden Kosten sind ( 9 ObA 125/11i).

2. Einstweilige Verfügungen

Inhalt: Eine einstweilige Verfügung (EV) darf der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen; es darf nicht bereits das bewilligt werden, was der Antragsteller erst mit der endgültigen Entscheidung durchsetzen könnte. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn durch die einstweilige Verfügung ein unwiederbringlicher Schaden verhindert werden soll. Das ist bei einstweiligen Verfügungen nach dem UWG regelmäßig der Fall ( 4 Ob 110/11x).

Schaden: Für eine EV zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG reicht es, dass der Antragsteller seinen Anspruch bescheinigt. Er muss weder – wie sonst bei EV – di...

Daten werden geladen...