Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 808

Unionsrecht und nationales Steuerrecht

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian, MagLoidl, Valentin Rosenberger und Harald Moshammer

Das Unionsrecht hält seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten Einzug in unterschiedlichste Bereiche des österreichischen Steuerrechts. Der Grad der unionsweiten Harmonisierung ist in den einzelnen Steuerarten jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Europäische Union hält für einen Eingriff ins nationale Steuerrecht verschiedenartige Methoden bereit, die sich auch in ihrer Wirkung unterscheiden.

1. Rechtsquellen der Europäischen Union und Verhältnis zum nationalen Recht

Das von der EU ausgehende Recht stellt eine eigene Rechtsordnung dar. Dabei wird zwischen primärem und sekundärem Unionsrecht unterschieden. Das Primärrecht wird insb. durch die Mitgliedstaaten geschaffen und umfasst die Verträge der Europäischen Union (EUV, AEUV), spätere Ergänzungen und Änderungen durch völkerrechtliche Verträge. Zum Primärrecht zählen insb. die im AEUV verankerten Grundfreiheiten, die aus der Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 bis 37 AEUV), der Personenverkehrsfreiheit (Art. 45 bis 55 AEUV), der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 bis 62 AEUV) und der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 bis 66 AEUV) bestehen. Diese dienen vor allem der Beseitigung von Hemmnissen im Personen- und Wirtschaftsverkehr zwi...

Daten werden geladen...