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Mietverhältnis zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH (§ 4 Abs. 4 EStG)
Eine Vorgehensweise, wonach ein geschäftsführender (Allein-)Gesellschafter eine ihm gehörende Liegenschaft (samt Gebäude) an eine (ihm zuzuordnende bzw. von ihm beherrschte) Gesellschaft vermietet, diese umfangreiche Um- bzw. Neubauten auf ihre Kosten vornimmt und nachfolgend den Wohnzwecken dienenden Teil der Liegenschaft wiederum dem Gesellschafter als Dienstwohnung (unter Ansatz eines Sachbezugs) überlässt, ist fremdunüblich und im Sinne des § 22 BAO missbräuchlich. Bezüglich der von der GmbH getragenen Investitionskosten für den nicht betrieblich genutzten Bereich liegt damit eine verdeckte Ausschüttung „an der Wurzel“ vor ( RV/0141-F/10).