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SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 801

Anschaffungskosten für Waffen keine Werbungskosten (§ 16 EStG)

Aufwendungen für eine Waffe sind typischerweise Kosten der Lebensführung, auch wenn sie der Beruf des Alarmfahrers bei einer Sicherheitsfirma mit sich bringt ( RV/0682-W/11).

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