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Die Neuregelung der Forschungsprämie durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012
Erweiterung der Auftragsforschung – Erhöhung der Rechtssicherheit
Das 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, bringt Neuerungen bei der Beantragung steuerlicher Forschungsprämien. Einerseits wurde die Förderung der Auftragsforschung erweitert und die Chance auf Rechtssicherheit verbessert. Andererseits muss mit einem zeitlichen und administrativen Mehraufwand gerechnet werden, da für jeden Antrag auf Forschungsprämie (für eigenbetriebliche Forschung) ein Gutachten der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft mbH) bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden muss. Mit Inkrafttreten des 1. StabG 2012 wurden strengere Voraussetzungen zur Erlangung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung definiert. Unklar ist, ab wann die Neuregelung tatsächlich in Kraft tritt – voraussichtlich gilt sie für alle Anträge, die nach dem beim Finanzamt eingereicht werden.
1. Einbeziehung der FFG
Neu ist vor allem der verpflichtende Einbezug der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (kurz FFG) in den Beantragungsprozess. Sie soll jene (technische) Expertise mit sich bringen, die zur Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer Forschungsprämie notwendig ist. Im Begutachtungsentwurf des 1. StabG 2012 fand sich im (neuen) § 108c Abs ...