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SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 802

Alineare Verlustverteilung: Gewinnvorab oder Tätigkeitsvergütung? (§ 188 BAO)

Ein Gewinnvorab für einen Gesellschafter setzt voraus, dass die Mitunternehmerschaft einen zu verteilenden Gewinn erzielt. Ist das Jahresergebnis negativ, fehlt der Raum für einen Gewinnvorab an einen Gesellschafter, der im Ergebnis zu einer weiteren Verlusterhöhung für den/die übrigen Gesellschafter führen würde. Bei einer Leistungsvergütung der Gesellschafter an einen der Gesellschafter muss es zu einer tatsächlichen Entlohnung kommen, die im Aufwand der Gesellschaft ihren Niederschlag finden muss. Tätigkeitsvergütungen an Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, in der sämtliche Mitunternehmer zueinander in einem Angehörigenverhältnis stehen, sind nur unter Berücksichtigung der Angehörigenjudikatur zulässig. In diesen Fällen reicht das bloße Einbuchen einer Vergütung oder die bloße rechnerische Darstellung in der Steuererklärung ohne Nachweis eines Zahlungsflusses nicht für deren Anerkennung aus ( RV/3441-W/10).

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