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SWK 1, 1. Jänner 2012, Seite 40

Liebhaberei: Beurteilung

Bei einer (nicht befristet geplanten und) unter § 1 Abs. 1 LVO fallenden Gebäudevermietung liegt Liebhaberei dann vor, wenn die Betätigung nicht geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gesamtgewinn/Gesamteinnahmenüberschuss zu erzielen. – (§ 2 Abs. 3 LVO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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