Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2012, Seite 29

Firmenbuchauszug und Abgabenbefreiung nach dem NeuFöG

Liegen bei Neugründung einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft - grundsätzlich - die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem NeuFöG vor und wird der Gewerbebehörde kein Firmenbuchauszug vorgelegt, sondern der Antrag an die Gewerbebehörde gemäß § 365g GewO 1994 gestellt, ist der Antrag ebenso wie die Ausstellung des Firmenbuchauszugs von der Abgabenbefreiung des § 1 Z 1 NeuFöG umfasst (BMF-Info vom , BMF-010206/0257-VI/5/2011).

Daten werden geladen...