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Neues Beurteilungskriterium bei Gebäudeanschaffungen
Ablösung der Anschaffungsnähe für die Aktivierungspflicht von Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden durch die betriebsbezogene Betriebsbereitschaft
Der VwGH hat mit dem Erkenntnis vom , 2005/13/0076, seine bisherige Auffassung () zum anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand geändert. War bisher die Zeitnähe ausschlaggebend, so passt sich der VwGH in seiner letzten Entscheidung dem BFH an, der auf den Zeitpunkt der Erlangung der Betriebsbereitschaft abstellt.
1. Bisherige Auffassung des anschaffungsnahen Erhaltungsaufwands
Grundsätzlich sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Erhaltungsaufwand, der Instandhaltung und Instandsetzung mitumfasst, und anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand, von dem dann auszugehen ist, wenn Aufwendungen zeitnah mit der Anschaffung des Wirtschaftsguts anfallen.
Die Finanzverwaltung folgte lange Zeit der Auffassung des , wonach bei Erwerb eines vernachlässigten Gebäudes Instandsetzungsaufwendungen, die zeitnah mit der Anschaffung im Zusammenhang stehen, grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zählen und somit zu aktivieren sind. Der zeitliche Zusammenhang wird innerhalb eines Zeitraums von etwa drei Jahren angenommen, möglich ist auch ein längerer Zeitraum. Begründet wurde die Aktivierungspflicht mit der Gleichstellung des Käufers mit dem Verkäufer; d...