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BMF veröffentlicht den 2. LStR-Wartungserlass 2011
Mit Erlass vom , BMF-010222/0121-VI/7/2011, hat das BMF im Rahmen der laufenden Wartung 2011 die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2011 und des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2011 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2011 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Behandelte Themen sind u. a. Auslandsmontagen, erweiterte Spendenbegünstigung, Nachzahlungen im Insolvenzverfahren, Vertreterpauschale.