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Keine Anwendung des Anerbengesetzes bei Schenkung auf den Todesfall
iFamZ 2024/29
§ 603 ABGB; § 956 ABGB aF; § 9 AnerbenG
Auf Grundlage der durch das ErbRÄG 2015 eingeführten „Vertragslösung“ führt das Bestehen einer einen Erbhof betreffenden Schenkung auf den Todesfall nicht zur Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren selbst.