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ASoK 4, April 2015, Seite 150

Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr ist finanziell auszugleichen

Die Neuregelung des Vorrückungsstichtags (bei gleichzeitiger Verlängerung des Vorrückungszeitraums) im Bundesbahngesetz ist weiterhin altersdiskriminierend. Solange kein System zur Beseitigung der Diskriminierung eingeführt wurde, bleibt das bisherige (alte) Bezugssystem bestehen, wobei der Vorrückungsstichtag unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten auch vor dem 18. Lebensjahr neu zu berechnen ist ( 8 ObA 11/15y).

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