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Steuerreform 2015/2016
Vortrag des BMF an den Ministerrat vom , BMF-280806/0004-I/4/2015; Entlastungsrechner online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/aktuelles/entlastung.html.
Zentrales Element der kürzlich präsentierten Steuerreform ist eine Tarifreform, die einen flacheren Anstieg der Grenzsteuersätze vorsieht. Der neue, ab 2016 geltende Tarif gestaltet sich im Vergleich zum alten Tarif wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Neuer Tarif | Alter Tarif | ||
Stufe bis | Steuersatz | Stufe bis | Steuersatz |
11.000 Euro | 0 % | 11.000 Euro | 0 % |
18.000 Euro | 25 % | 25.000 Euro | 36,50 % |
31.000 Euro | 35 % | 60.000 Euro | 43,21 % |
60.000 Euro | 42 % | darüber | 50 % |
90.000 Euro | 48 % | ||
1.000.000 Euro | 50 % | ||
darüber | 55 %*) |
*) Dieser erhöhte Steuersatz soll auf fünf Jahre befristet gelten.
Darüber hinaus sind folgende für Arbeitnehmer relevante konkrete Änderungen geplant:
Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrags in den Verkehrsabsetzbetrag; Anhebung des Gesamtabsetzbetrags von 345 Euro auf 400 Euro pro Jahr;
Erhöhung der Negativsteuer von bisher 110 Euro maximal auf 400 Euro pro Jahr, wobei diese mit 50 % (bisher 10 %) der Sozialversicherungsbeiträge begrenzt ist;
Negativsteuer auch für Pensionisten im Ausmaß von bis zu 110 Euro pro Jahr;
Erhöhung des Pendlerzuschlags für Geringverdiener;
Verdoppelung des Kin...