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Fälligkeit von Sonderzahlungen bei Inpatriates und Verlust der Lohnsteuerbegünstigung
§ 7a Abs 1 AVRAG idF des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), BGBl I 2014/94.
Im Rahmen des ASRÄG 2014 wurde festgelegt, dass bei Inpatriates Sonderzahlungen aliquot für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zusätzlich zum laufenden Entgelt zu leisten sind. Eine Auszahlung zu den an sich im Kollektivvertrag vorgesehenen Fälligkeitsterminen ist demnach bei diesen Personen nicht mehr möglich.
S. 153 Durch diese Regelung kommt es aber zum Verlust der Steuerbegünstigung für sonstige Bezüge, weil solche nur dann vorliegen, wenn sie sich durch den Rechtstitel und durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Dem Vernehmen nach soll an einer Lösung dieser unsachlichen Schlechterstellung für Inpatriates gearbeitet werden.