BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 9a
Literatur: Ehrke-Rabel, Die Haftung von Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren für die Abgabenschulden ihrer Mandanten nach § 9 Abs 2 BAO, ÖStZ 2012, 546; Althuber/Twardosz, Abgabenrechtliche Haftung des faktischen Geschäftsführers, RdW 2013, 112; Ludwig, Abgabenänderungsgesetz 2012 bringt Haftung auch für den De-facto-Geschäftsführer, SWK 2013, 553; Schmutzer, Haftung eines faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO, UFSjournal 2013, 183; Tanzer/Unger, Steuerrechtliche Schuld- und Haftungsverhältnisse bei Personengesellschaften, in GS Bruckner, Wien 2013, 527 (542 ff); Ruhm, Künftige Haftung des faktischen Geschäftsführers für Abgabenschulden, ZFR 2012, 243; Althuber, Keine rückwirkende Haftung des faktischen Geschäftsführers, ecolex 2013, 1116; Althuber/Tappen/Mehrklah, Ausgewählte Aspekte der Geschäftsführerhaftung im deutschen und österreichischen Steuerrecht, ÖStZ 2013, 578; Ludwig, Haftung des faktischen Geschäftsführers auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 9a BAO? BFGjournal 2014, 247; Pinetz, Faktischer Geschäftsführer haftbar auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 9a BAO? ecolex 2014, 824; Pinetz, Die persönliche Haftung für Abgabenschulden nach § 9a BAO im Konzern, SWK 2014, 1113; Kotschnigg, Der faktische Geschäftsführ...