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BAO | Bundesabgabenordnung
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 4 Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

1

Im BGBl I 2020/54, wo ua die Umbenennung des Prüfdienstes, nunmehr „für Lohnabgaben und Beiträge“ erfolgte, wurde die Formulierung (in § 4 PLABG) „lohnabhängige Abgaben“ nicht durch „Lohnabgaben“ ersetzt.

2

Die Finanzämter sind verpflichtet, sich bei der Lohnsteuerprüfung, der Sozialversicherungsprüfung und der Kommunalsteuerprüfung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen; dies ordnet § 86 Abs 1 letzter Satz EStG 1988 ausdrücklich an.

Diese Verpflichtung lässt die anderen Ermittlungsbefugnisse der Finanzämter und der Gemeinden, etwa die Durchführung von Nachschauen (§ 144 BAO), unberührt. Dies gilt auch für die sich aus § 42 ASVG (Auskünfte zwischen Versicherungsträgern und Dienstgeber) ergebenden Rechte.

3

Bei der Lohnsteuerprüfung hat das Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) nach § 86 Abs 1 erster Satz EStG 1988 die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr

maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu prüfen.

4

§ 41a Abs 1 erster Satz ASVG umschreibt die Sozialversicherungsprüfung mit „Prüfung der ...

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