TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 13 Strafbarkeit des Versuches

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 13
A.
Erweiterung des Bereiches der Strafbarkeit
15
B.
Abgrenzung zwischen Versuch und strafloser Vorbereitungshandlung sowie Vollendung
611
C.
Untauglicher Versuch
1214
II.
Rechtsprechung zu § 13
A.
Rechtsprechung zu § 13 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 13 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 13 Abs 3

I. Kommentar zu § 13

A. Erweiterung des Bereiches der Strafbarkeit

1

Die Deliktstypen des Besonderen Teiles (im FinStrG wie im StGB) umschreiben die Hauptform strafbaren Verhaltens, das ist die volle Verwirklichung des Tatbestands in allen seinen objektiven (Tatbild) und subjektiven Merkmalen (vgl Fuchs/Zerbes, AT I11, 28/1). Da es „rechtspolitisch unerträglich wäre, wenn nur bestraft werden könne, wer das Tatbild vollständig hergestellt hat“ (EB StGB), dehnt § 13 FinStrG (= § 15 StGB) die Strafdrohung für vorsätzliche (nicht auch für fahrlässige) Finanzvergehen auf den Versuch aus.

Die seit der FinStrGNov 1975 in Geltung stehenden Bestimmungen über die Strafbarkeit des Versuchs haben die bis dahin geführte Auseinandersetzung der widerstreitenden Theorien zu dieser Frage praktisch beendet. Nach der subjektiven Theorie (vertreten ua von Kadecka, Nowakowski, Roeder) lag das Erf...

Daten werden geladen...