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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 10 [§ 10 StGB]

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 10
A.
Entschuldigender Notstand
1, 2
1.
Notstandssituation
a)
Gefahr eines bedeutenden Nachteiles
37
b)
Unmittelbares Drohen eines bedeutenden Nachteiles
8
2.
Notstandshandlung
a)
Kein unverhältnismäßig schwerer Schaden
9, 10
b)
Zumutbarkeit
11, 12
c)
Verschuldete Gefahr
3.
Rettungswille
4.
Irrtum
B.
Rechtfertigender Notstand
16, 17
C.
Gesetzliche Rechtfertigung
18, 19
II.
Rechtsprechung zu § 10

I. Kommentar zu § 10

A. Entschuldigender Notstand

1

§ 10 FinStrG verweist auf § 10 StGB, der wie folgt lautet:

(1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.

(2) Der Täter ist nicht entschuldigt, wenn er sich der Gefahr ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund bewußt ausgesetzt hat. Der Täter ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn er die Voraussetzungen, unter denen seine Handlung entschuldigt wäre, in einem Irrtum a...

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