FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
6. Aufl. 2024
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§ 5 Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
Übersicht
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I. | Kommentar zu § 5 Tierproduktverbote | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzdelikte | |||
1. | Finanzvergehen nach Abs 1 | |||
2. | Strafschärfung bei Gewerbsmäßigkeit (Abs 2) | |||
3. | Strafschärfung bei Rückfall (Abs 6) | |||
4. | Strengere Strafdrohung (Abs 4) | |||
5. | Verfall und Wertersatz (Abs 5) | |||
C. | Vereinfachte Strafverfügung § 6 Tierproduktverbote |
I. Kommentar zu § 5 Tierproduktverbote
A. Allgemeines
1
Mit dem Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist (BGBl I 2010/19) (kurz: Tierproduktverbote), setzte der Gesetzgeber die geforderten Durchführungs- und Strafbestimmungen der
Verordnung (EWG) Nr 3254/91 vom zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fannormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden;
Verordnung (EG) Nr 1523/2007 vom über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie Produkten, die diese Felle enthalten,...