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SWK 17, 15. Juni 2011, Seite 31

Bescheid: Begründung

Der Hinweis auf einen noch nicht zugestellten Betriebsprüfungsbericht in der Begründung eines Abgabenbescheides als ganz oder teilweise fehlende Begründung stellt einen Mangel dar, der zu einer Antragstellung gemäß § 245 Abs. 2 BAO berechtigt, und es kommt nur dann zur Hemmung des Laufes der Berufungsfrist, wenn ein solcher Antrag tatsächlich gestellt wird. - (§ 245 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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