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SWK 17, 15. Juni 2011, Seite R 32

AgB: Unterhaltsleistungen

Im Verhältnis zu haushaltsangehörigen Kindern können Aufwendungen für deren Unterhalt unter Beachtung des § 34 Abs. 7 EStG 1988 nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten selbst i. S. d. § 34 Abs. 7 Z 4 leg. cit. eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, wobei ein Betreuungsbedarf auch aufgrund des Alters des Kindes bestehen kann. - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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