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SWK 17, 15. Juni 2011, Seite 32

Betriebsausgaben

Im Wirtschaftsleben ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die unter Fremden vereinbarte Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung an einem Grundstück in der Einräumung eines Wohnrechtes für den Grundstückseigentümer oder ihm nahestehende Personen besteht. Damit ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dadurch bewirkte Aufwendungen Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG 1988 darstellen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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