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SWK 11, 10. April 2011, Seite 20

Genossenschaftsanteile

Die bei Ausbuchung von "unbehobenen" Geschäftsanteilen an Genossenschaften entstehenden Buchgewinne sind bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen. - (§ 8 Abs. 1 KStG 1988), (Abweisung)

(, 0036)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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