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Richtlinien zu Advance Ruling
Mit der Einführung des Advance Ruling durch das AbgÄG 2010 verfügt Österreich über eine neue Form der Beauskunftung: Ein Unternehmen kann von der Finanzbehörde eine Rechtsauskunft bereits im Planungsstadium erhalten, die rechtsverbindlich ist. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen. Das BMF-010103/0035-VI/2011, seine Rechtsansicht zum neuen Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO veröffentlicht.