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SWK 11, 10. April 2011, Seite 19

USt: Psychotherapie

Werden Entgelte aus einer Tätigkeit weder nach den Vorschriften des Psychotherapiegesetzes zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie noch nach den Vorschriften des Psychologengesetzes zur selbständigen Ausübung der Tätigkeit eines Psychologen erzielt, fallen diese nicht unter die Befreiungsbestimmung gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994. - (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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