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Liebhaberei ist kein rückwirkendes Ereignis
Liebhaberei ist kein rückwirkendes Ereignis (§ 295a BAO)
Das Finanzamt hat den Verkauf der vermieteten Ferienwohnung vor der Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO qualifiziert und auf dieser Basis den Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid abgeändert. Nach Rechtsprechung des VwGH () ist eine derartige Qualifizierung im Gesetz aber nicht gedeckt. Die Abänderungsmöglichkeit nach § 295a BAO ist kein tauglicher Verfahrenstitel, um auf allenfalls neu hervorgekommene Tatsachen rechtskraftdurchbrechend zu reagieren (-F/08).